Häufige Fragen (FAQ) zum Insolvenzrecht

Wann bin ich verpflichtet, Insolvenz anzumelden?

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und bestimmten Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) unterliegen der Insolvenzantragspflicht. Ein Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Bei Fristversäumnis drohen strafrechtliche Konsequenzen (Insolvenzverschleppung) sowie persönliche Haftung der Geschäftsführer.

Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz?

Das Regelinsolvenzverfahren gilt primär für Unternehmen (juristische Personen), selbstständig Tätige und Freiberufler. Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) ist hingegen für private natürliche Personen vorgesehen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder deren ehemalige Selbstständigkeit nur überschaubare Forderungen hinterlassen hat (weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen).

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Eine Sanierung per Insolvenzplan in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) dauert häufig nur 6 bis 10 Monate inkl. gerichtlicher Aufhebung. Eine Regelinsolvenz bei komplexen GmbHs zur Liquidation kann über mehrere Jahre andauern, um alle Vermögenswerte zu verwerten oder Anfechtungsprozesse zu führen. Bei einer reinen Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) dauert das Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung in Deutschland regulär noch 3 Jahre.

Wer trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens?

Die Kosten des Verfahrens (Festgesetzte Gerichtskosten, Gutachten und die gesetzliche Vergütung des Insolvenzverwalters) werden aus der vorhandenen Insolvenzmasse gedeckt. Reicht das Barvermögen zur Deckung dieser Kosten (§ 54 InsO) nicht aus, weist das Amtsgericht den Antrag wegen "Mangel an Masse" ab – es sei denn, ein Vorschuss wird durch Dritte geleistet. Bei Verbrauchern kann Verfahrenskostenstundung beantragt werden.

Wie melde ich ausstehende Rechnungen an? (Gläubiger)

Sobald der Insolvenzbeschluss des Gerichts erfolgt ist, benachrichtigt der Insolvenzverwalter die bekannten Gläubiger. Sie müssen Ihre Forderungen fristgerecht zur Insolvenztabelle beim Verwalter anmelden. Nach rechtlicher Prüfung (Forderungsprüfungstermin) durch den Verwalter erhalten Gläubiger proportional eine Quotenzahlung aus der Schlussverteilung.

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