Insolvenz-Lexikon

Juristisches Fachwissen verständlich übersetzt. Hier finden Sie Definitionen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Insolvenzverfahren und Restrukturierung.

Begriffsverzeichnis

Eigenverwaltung (§ 270 InsO)

Die Eigenverwaltung ist ein spezielles Sanierungsverfahren, in dem der Schuldner (Geschäftsführer) des Unternehmens die Verfügungsbefugnis behält. Es wird kein starker Insolvenzverwalter, sondern lediglich ein Sachwalter überwachend eingesetzt. Es fördert frühzeitige Restrukturierungen und den Erhalt von Unternehmenswerten.

Forderungsanmeldung

Der formelle Prozess, bei dem Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre noch offenen Geldforderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich geltend machen. Die Forderungen werden in die sogenannte Insolvenztabelle eingetragen und im Prüfungstermin gerichtlich geprüft.

Insolvenzgeld

Eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es sichert den Arbeitnehmern den Lohn für die letzten drei Monate vor dem Eintritt des Insolvenzereignisses (meist Eröffnungsbeschluss), um die Liquidität während der kritischen Sanierungsphase zu erhalten.

Insolvenzmasse

Das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Verfahrenseröffnung gehört und das er während des laufenden Verfahrens erlangt. Aus der verwerteten Insolvenzmasse werden die Verfahrenskosten sowie anteilig die Insolvenzgläubiger ("Insolvenzquote") befriedigt.

Insolvenztabelle

Ein amtliches Verzeichnis beim Amtsgericht, das alle im Verfahren form- und fristgerecht angemeldeten und geprüften Forderungen feststellt. Daraus berechnet sich am Schluss des Verfahrens die auszuschüttende finanzielle Quote für jeden Insolvenzgläubiger.

Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

Ein Straftatbestand, der erfüllt ist, wenn gesetzliche Vertreter von juristischen Personen (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH) den Insolvenzantrag trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig (max. 3 Wochen) stellen. Daran knüpft oftmals die strikte persönliche Geschäftsführerhaftung an.

Insolvenzquote

Den Prozentsatz ihrer ursprünglichen Forderungssumme, den die Insolvenzgläubiger im Rahmen der Schlussverteilung aus der verbliebenen und verwerteten Insolvenzmasse vom Insolvenzverwalter ausgezahlt bekommen. Die durchschnittliche Insolvenzquote bei Regelinsolvenzen liegt in Deutschland häufig im einstelligen Prozentbereich.

Restschuldbefreiung

Ein gerichtlicher Erlass, durch den ehrliche Schuldner (natürliche Personen) nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von ihren restlichen Schulden, die im vorangegangenen Verfahren nicht getilgt werden konnten, befreit werden. Dies ermöglicht einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neuanfang.

Sachwalter

Eine vom Gericht eingesetzte unabhängige Kontrollinstanz (meist ein Rechtsanwalt/Fachanwalt) während der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren. Er überwacht die wirtschaftliche Lage und stellt sicher, dass die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben, während der Schuldner das Geschäft führt.

Wohlverhaltensphase

Der rechtswirksame Zeitraum (meistens 3 Jahre) bei Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzverfahren), innerhalb derer der Schuldner seine pfändbaren Einkünfte an einen Treuhänder abtreten sowie bestimmte "Obliegenheiten" (z.B. Erwerbsobliegenheit) erfüllen muss, um die Erteilung der Restschuldbefreiung zu erlangen.

Rechtsberatung bei Unternehmenskrisen

Für detaillierte Fragen zur Ihrer rechtlichen Stellung als Geschäftsführer, Privatschuldner oder Gläubiger raten wir dringend zur professionellen anwaltlichen Erstprüfung.

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