Das Schutzschirmverfahren

Sanierung in Eigenverwaltung gemäß § 270d InsO

Das Schutzschirmverfahren ist das wirkungsvollste Instrument des deutschen Reorganisationsrechts für Unternehmen, die frühzeitig eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erkennen. Es kombiniert die Vorteile der Eigenverwaltung mit starkem Vollstreckungsschutz (dem "Schutzschirm").

Voraussetzungen für den Schutzschirm

Damit das Gericht dem Antrag auf Schutzschirmverfahren stattgibt, müssen strenge gesetzliche Hürden gemäß Eigenverwaltungs- und Sanierungsgesetz (ESUG/SanInsFoG) erfüllt sein:

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – Der Eintritt der akuten Zahlungsunfähigkeit darf noch nicht erfolgt sein.
  • Aussicht auf Sanierung – Die Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtslos sein. Dies ist durch eine gutachterliche Bescheinigung (gemäß § 270d InsO) eines unabhängigen Experten (häufig eines Wirtschaftsprüfers oder spezialisierten Fachanwalts) nachzuweisen.
  • Keine Nachteile für Gläubiger – Das Gericht ernennt einen vorläufigen Sachwalter, der die Geschäftsführung rechtlich überwacht, ihr aber nicht die Handlungsbefugnis entzieht.

Ihre Vorteile durch die Eigenverwaltung

Kontrollverlust verhindern

Die Geschäftsführung bleibt voll handlungsfähig (in der Rolle des "Insolvenzverwalters in eigener Sache"). Es wird kein externer starker vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.

Liquidität sichern

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden für bis zu drei Monate durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gedeckt. Gleichzeitig stoppen Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern augenblicklich.

Der Insolvenzplan

Während der Strukturierungsphase wird ein zukunftsträchtiger Insolvenzplan erarbeitet, der tiefe Eingriffe in Verträge (z.B. Sonderkündigungsrechte bei Mietverträgen) und radikale Schuldenschnitte (Haircuts) rechtlich absichert.

Die Rolle von Dr. Schmitt & Kollegen

Eine erfolgreiche Eigenverwaltung erfordert juristische Exzellenz und unternehmerisches Gespür. Dr. Schmitt wird von Insolvenzgerichten (insbesondere Amtsgericht Nürnberg) als Sachwalter bestellt, um den Prozess im Sinne der Gläubiger objektiv zu überwachen und zum Erfolg zu führen.

Zudem stehen wir Mandanten als sanierungserfahrene Generalbevollmächtigte (CRO) zur Seite, um Geschäftsführern bei der Erstellung des Insolvenzplans, der Haftungsvermeidung und Verhandlungen mit Gläubigerausschüssen den Rücken freizuhalten.