Gläubigervertretung
Ihr Vertragspartner ist in die Insolvenz gerutscht? Sichern Sie Ihre Ansprüche und wehren Sie unberechtigte Rückforderungen ab.
1 Forderungsanmeldung
Sobald das Verfahren eröffnet ist, läuft die Uhr. Wer Fristen zur Anmeldung beim Verwalter versäumt, geht bei der Quotenzahlung leer aus. Wir übernehmen für Banken, Lieferanten, Vermieter und Großgläubiger die rechtssichere Anmeldung der Forderungen sowie die Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsgrundschulden). Ein qualifizierter Forderungseinzug bewahrt oftmals vor massiven Totalausfällen.
2 Abwehr von Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO)
Das Schreckgespenst für Lieferanten: Ein Insolvenzverwalter fordert völlig rechtmäßige Zahlungen zurück, die Ihr Kunde Monate vor der Insolvenz an Sie geleistet hat, mit der Begründung, Sie hätten von mangelnder Liquidität "gewusst". Oft sind diese Anfechtungen jedoch massenweise und unberechtigt verschickt. Als Fachanwälte wehren wir solche ungerechtfertigten Rückzahlungsaufforderungen konsequent und hocheffizient ab.
3 Gläubigerausschuss
Wer im Gläubigerausschuss sitzt, kontrolliert den Verwalter und beeinflusst Sanierungsentscheidungen aktiv mit. Wir vertreten Hauptgläubiger (z.B. den Poolführer der Banken) routiniert in amtlichen Gremien und bei Gläubigerversammlungen beim Insolvenzgericht, um maximale Quoten bei der Vermögensverwertung oder beim Unternehmensverkauf durchzusetzen.